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Stoff für Ärger: Materialangaben gehören zwingend auf die Bestellübersicht

Veröffentlicht: 19.08.2026
imgAktualisierung: 19.08.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.08.2026
img 19.08.2026
ca. 2 Min.
Gelbe Regenjacke im Check-out
Erstellt mit KI
Ein Urteil zwingt Shops mit Textilartikeln im Sortiment, Materialangaben zwingend im Checkout anzuzeigen.


Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Materialzusammensetzung von Kleidung direkt auf der allerletzten Seite vor dem Kaufabschluss sichtbar sein muss (Urteil vom 23.04.2026, Az.: 15 U 101/24).

Stoff für juristische Auseinandersetzungen

Das Aussehen, der Tragekomfort und der Preis eines Kleidungsstücks hängen maßgeblich von den verarbeiteten Fasern ab. Das sah auch ein Wirtschaftsverband so und zog gegen einen Online-Shop vor Gericht. Der Vorwurf: Das Unternehmen hatte die typischen Angaben bei Textilartikeln wie „98 % Baumwolle, 2 % Elasthan“ zwar vorbildlich auf der Produktdetailseite aufgeführt, diese Fakten aber im entscheidenden Moment, sprich: kurz vor dem Klick auf den zahlungspflichtigen Button, nicht noch einmal eingeblendet.

Das Oberlandesgericht Hamburg gab den Klägern nun in zweiter Instanz recht. Demnach gehören solche Materialdetails zu den wesentlichen Produkteigenschaften. Über diese muss die Kundschaft unmittelbar vor der verbindlichen Bestellung noch einmal klar und verständlich informiert werden, so sehen es die gesetzlichen Transparenzvorgaben für den Fernabsatz vor.

Versteckte Links sind keine Lösung

Der beklagte Shop hatte argumentiert, dass Kaufinteressierte auf der Bestellabschlussseite über einen Klick auf das Produktbild jederzeit zurück zur Detailseite springen könnten. Die Richter ließen das jedoch nicht gelten. Eine bloße Verlinkung erfülle die rechtlichen Anforderungen nicht. Das Gericht stellte klar, dass wesentliche Informationen direkt im Check-out präsentiert werden müssen und nicht hinter unauffälligen Design-Elementen verschwinden dürfen.

Ein zusätzliches Risiko birgt übrigens auch der sogenannte Quick-Check-out. In vielen modernen Webshops lassen sich Artikel direkt aus der Kategorieübersicht in den Warenkorb legen. Wer dann zügig zur Kasse navigiert, sieht die ausführliche Produktbeschreibung womöglich nie. Gerade bei solchen abgekürzten Bestellwegen ist es unerlässlich, dass alle rechtlich relevanten Fakten spätestens im letzten Schritt vor der Kasse (noch einmal) auftauchen.

Die Entscheidung aus Hamburg reiht sich nahtlos in die strenge Linie anderer Gerichte ein. Erst kürzlich gab es einen ähnlichen Beschluss, über den OnlinehändlerNews her berichtete, wonach Materialangaben zwingend in die Bestellübersicht gehören. Die Technik muss also zwingend in der Lage sein, die wesentlichen Daten des Produkts bis in den Warenkorb und auf die letzte Bestellseite durchzuschleifen. Allerdings sind Urteile zu den sogenannten wesentlichen Eigenschaften in der Praxis rar gesät. Was wesentlich ist, ist somit Auslegungssache. Der gesunde Menschenverstand hilft jedoch in vielen Fällen weiter und jeder kann sich selbst fragen, was er oder sie vor einem Kauf noch einmal checken wollen würde, z. B. Farbe, Größe, Material, Ausführung/Modell etc.

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Veröffentlicht: 19.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 19.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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ralf
20.08.2026

Antworten

"Die praxisnahste Lösung besteht darin, die genaue Materialangabe (z. B. „100% Baumwolle“) direkt in den Artikeltitel oder die Variantenbezeichnung aufzunehmen, da diese Informationen hoffentlich verlässlich bis in die finale Bestellübersicht durchgeschleift werden." Euch is schon bewusst, dass die Zeichen für den Produktitel auf 80 begrenzt sind.
Redaktion
20.08.2026
Hallo Ralf, ja, auch wenn es nicht so klingt, ist es uns bewusst, aber du hast einen absolut berechtigten Einwand. Die 80 Zeichen bei Ebay machen das in der Praxis zur echten Millimeterarbeit! Wenn der Artikeltitel bereits voll ist, lässt sich die Angabe möglicherweise noch in die Variantenbezeichnung integrieren (z. B. „Gr. M – 100% Baumwolle“). Es bleibt leider ein ewiger Spagat auf den Plattformen :( Viele Grüße, die Redaktion
Jay
20.08.2026

Antworten

Wie immer - realitätsfern. Wenn Kunden so dämlich sind, sollten man sich echt fragen ob sie überhaupt mündig sind, wenn sie sowas überfordert.
Daniela Lerschen
20.08.2026

Antworten

Wenn dem so ist, dann hat ein sehr großer deutscher Versandhändler ein riesiges Problem, denn da fehlt diese Angabe, denn nur Farbe und Größe stehen dort nochmal vor dem entscheidenden Klick. Ehrlich gesagt finde ich es so auch genau richtig, denn genau das ist mir super wichtig, dass die Größe stimmt die ich gewählt habe und natürlich die Farbe. Über das Material habe ich mich vorher informiert und anhand der Angaben Produkte eben nicht in den Warenkorb gelegt, was drin ist, ist auch definitiv ein Kaufkandidat. Ich finde es schlimm was derzeit mit Deutschland passiert...einfach nur noch eine Abwärtsspirale egal wo man hinsieht.
Kris
20.08.2026

Antworten

Hallo, habt ihr einen Tipp, wie man das bei ebay umsetzen soll? Viele Grüße
Redaktion
20.08.2026
Hallo Kris, Das ist in der Praxis tatsächlich eine der kniffligsten Hürden auf Marktplätzen, da Händler das technische Checkout-Layout von Ebay nicht direkt anpassen können. Die praxisnahste Lösung besteht darin, die genaue Materialangabe (z. B. „100% Baumwolle“) direkt in den Artikeltitel oder die Variantenbezeichnung aufzunehmen, da diese Informationen hoffentlich verlässlich bis in die finale Bestellübersicht durchgeschleift werden. Viele Grüße, die Redaktion